Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Zaubereigesetze insbesondere bei schwarz-magischen Verbrechen, beruft er den Zaubergamot, das Hohe Gericht der Zauberergemeinschaft, ein. Ob der Zaubergamot zusammengerufen wird, oder ob die Amtsleitung selbst im Rahmen einer Anhörung das Urteil über einen Gesetzesverstoß fällt,liegt vermutlich normalerweise im Ermessen des Verwaltungsdienstes bzw. der Amtsleitung.