Von diesem Ausschuss werden Klagen gegen wildgewordene magische Wesen im Rahmen einer Anhörung des Halters und der Klagenden untersucht. Anschliessend fällt der Ausschuss sein Urteil, ob das beschuldigte Tierwesen getötet werden muss oder nicht. Fällt der Ausschuss ein Todesurteil, bestimmt er auch, wann es vollstreckt werden soll und verfügt über einen kompetenten Henker. Zwar findet in jedem Fall noch eine Berufungsverhandlung statt, sie ist aber eher eine Formsache.